Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Einzel-Coachings, Gruppen-Coachings sowie Workshops und Teamtrainings, die zwischen
Claudia Eiken · STRENGTHIFY
(nachfolgend „Anbieterin“) und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber (nachfolgend „Kundin/Kunde“) abgeschlossen werden. Abweichende AGB der Kundin/des Kunden haben keine Geltung, sofern die Anbieterin diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Anbieterin – per E-Mail genügt – oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen als Dienst- und Beratungsleistung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 4 Termine und Terminvereinbarung
Termine werden individuell zwischen den Parteien vereinbart und sind verbindlich. Terminverschiebungen sind so früh wie möglich anzuzeigen; die geltenden Fristen richten sich nach § 5.
§ 5 Stornierung, Absage und Verschiebung durch die Kundin/den Kunden
Alle Absagen und Verschiebungen haben schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der E-Mail bei der Anbieterin. Die in diesem Paragraphen genannten Stornogebühren sind pauschalisierte Ausfallentschädigungen für reservierte Zeit und geleistete Vorbereitung; eine Leistungserbringung durch die Anbieterin erfolgt in diesen Fällen nicht. Die Anbieterin ist berechtigt, anderweitige Aufträge für den freigewordenen Zeitraum anzunehmen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung werden bereits entstandene Drittkosten – insbesondere Lizenzgebühren für CliftonStrengths-Assessments (Gallup) sowie sonstige für den Auftrag beschaffte Materialien – stets in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.1 Einzel-Coaching
Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzel-Coaching-Termins gelten folgende Regelungen:
- Absage oder Verschiebung mehr als 72 Stunden vor dem Termin: kostenfrei; die Anbieterin bietet einen Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen an.
- Absage oder Verschiebung 48 bis 72 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung werden fällig; die Anbieterin bietet einen Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen an. Der Ersatztermin wird zum vollen Honorar abgerechnet.
- Absage oder Verschiebung unter 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung werden fällig; die Anbieterin bietet einen Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen an. Der Ersatztermin wird zum vollen Honorar abgerechnet.
- Kommt kein Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen zustande, gilt dies als endgültige Absage. Wurde bereits ein Ausfallhonorar berechnet, entstehen keine weiteren Kosten.
5.2 Mentoring
Mentoring-Leistungen werden als längerfristiges Programm erbracht; die Termine werden zu Programmbeginn gemeinsam vereinbart und sind verbindlich. Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Mentoring-Termins gelten folgende Regelungen:
- Absage oder Verschiebung mehr als 72 Stunden vor dem Termin: kostenfrei; die Anbieterin bietet einen Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen an.
- Absage oder Verschiebung 48 bis 72 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Stundenhonorars als Ausfallentschädigung werden fällig; die Anbieterin bietet einen Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen an. Der Ersatztermin wird zum vollen Stundenhonorar abgerechnet.
- Absage oder Verschiebung unter 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Stundenhonorars als Ausfallentschädigung werden fällig; die Anbieterin bietet einen Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen an. Der Ersatztermin wird zum vollen Stundenhonorar abgerechnet.
- Kommt kein Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen zustande, gilt dies als endgültige Absage. Wurde bereits ein Ausfallhonorar berechnet, entstehen keine weiteren Kosten.
Die Abrechnung erbrachter Mentoring-Stunden erfolgt monatlich nachträglich per Rechnung. Angefangene Stunden werden auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet.
5.3 Workshops, Trainings und Impulsvorträge
Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Workshops, Trainings oder Impulsvortrags gelten folgende Regelungen – unabhängig davon, ob der Termin abgesagt oder verschoben wird:
- Mehr als 42 Tage (6 Wochen) vor dem Termin: kostenfrei; auf Wunsch wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten vereinbart.
- 28 bis 42 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung werden fällig; auf Wunsch wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten vereinbart. Der Ersatztermin wird zum vollen Honorar abgerechnet.
- 14 bis 27 Tage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung werden fällig; auf Wunsch wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten vereinbart. Der Ersatztermin wird zum vollen Honorar abgerechnet.
- Weniger als 14 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung werden fällig; auf Wunsch wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten vereinbart. Der Ersatztermin wird zum vollen Honorar abgerechnet.
- Kommt kein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten zustande, gilt dies als endgültige Absage. Wurde bereits ein Ausfallhonorar berechnet, entstehen keine weiteren Kosten.
Bereits angefallene Vorbereitungskosten (z. B. Materialien, Raummiete, Reisekosten) sind in jedem Fall in voller Höhe zu erstatten.
§ 6 Erkrankung oder Verhinderung der Anbieterin
Im Falle einer unvorhergesehenen Erkrankung oder sonstigen unverschuldeten Verhinderung der Anbieterin wird die Kundin/der Kunde so schnell wie möglich informiert. In diesem Fall gilt Folgendes:
- Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden vollständig zurückerstattet.
- Die Anbieterin ist berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten; die Kundin/der Kunde ist nicht verpflichtet, diesen anzunehmen.
- Weitergehende Schadenersatzansprüche der Kundin/des Kunden wegen der krankheitsbedingten Absage sind ausgeschlossen, soweit die Verhinderung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Anbieterin beruht.
- Bereits gebuchte und nicht mehr stornierbare Reise- und Übernachtungskosten der Anbieterin werden nicht von der Kundin/dem Kunden erstattet, sofern die Verhinderung unverschuldet ist. Die Anbieterin trägt dieses Risiko selbst und empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Absicherung.
Die Anbieterin wird sich bemühen, bei Workshops und Teamtrainings für eine qualifizierte Vertretung zu sorgen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Honorar. Die Anbieterin ist Kleinunternehmerin gem. § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Workshops und mehrtägigen Programmen – oder nach individueller Vereinbarung – kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamthonorars zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge auszusetzen.
§ 8 Reise- und Materialkosten
Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen in der Regel beim Kunden vor Ort. Reisekosten (An- und Abfahrt) und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind. Drittkosten – insbesondere Lizenzgebühren für CliftonStrengths-Assessments (Gallup), Drucksachen und sonstige auftragsbezogene Materialien – werden ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Alle voraussichtlichen Kosten werden vorab im Angebot transparent ausgewiesen. Bei Absage oder Verschiebung bereits bestellter oder aktivierter Assessments ist der volle Lizenzbetrag in jedem Fall zu erstatten; eine Erstattung durch Gallup ist nicht möglich.
Bei kurzfristiger Absage oder Verschiebung durch die Kundin/den Kunden, die dazu führt, dass bereits gebuchte Reise- oder Übernachtungskosten der Anbieterin nicht mehr storniert werden können, sind diese Kosten von der Kundin/dem Kunden in voller Höhe zu erstatten – zusätzlich zur anfallenden Stornogebühr gemäß § 5.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Anbieterin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine ausdrückliche Einwilligung der Kundin/des Kunden vorliegt oder gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bestehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Anbieterin.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Kundin/der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den intern vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe an Dritte sowie die öffentliche Verwendung sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Anbieterin nicht gestattet. Die Anbieterin ist berechtigt, die Zusammenarbeit zu Referenzzwecken zu nennen, sofern die Kundin/der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Coaching und Beratung ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder rechtliche Fachberatung. Die Umsetzung von Empfehlungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Kundin/des Kunden.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.